In Deutschland gilt der Hund rechtlich als Ladung und muss entsprechend gesichert werden. Es gibt keine speziellen „Hunde-Paragrafen“, aber die Vorschriften sind dennoch eindeutig.
📌 1. Hund muss gesichert werden (§ 22 StVO)
Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Tiere im Fahrzeug wie Ladung „so gesichert sein, dass sie selbst bei plötzlichen Bremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen oder umherfliegen können“.
🔗 StVO § 22 – Ladungssicherung (gesetze-im-internet.de)

📌 2. Bußgeld bei Verstoß
- Ungesicherter Hund: bis zu 75 € und 1 Punkt in Flensburg
- Gefährdung durch ungesicherte Tiere: bis zu 100 €
🔗 Bußgeldkatalog Tiere im Auto – bussgeldkatalog.org
📌 3. Erlaubte Sicherungsmethoden
- Anschnallgurte mit Hundegeschirr
- Transportbox (im Kofferraum quer zur Fahrtrichtung)
- Trenngitter zwischen Rückbank und Kofferraum
🔗 ADAC – Hund im Auto transportieren
🐾 Fazit: Sicherheit geht vor – für Hund und Mensch
Auch wenn viele Hundebesitzer ihren Vierbeiner gerne wie ein Familienmitglied behandeln, gilt im Straßenverkehr ein ganz klares Gesetz: Hunde sind Ladung – und müssen entsprechend gesichert werden. Was zunächst nüchtern klingt, hat einen sehr wichtigen Hintergrund. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann ein ungesicherter Hund ein enormes Verletzungsrisiko darstellen – für sich selbst und für alle anderen im Fahrzeug.
Ob mit speziellen Sicherheitsgurten, einer Transportbox oder einem Trenngitter – wer seinen Hund richtig sichert, sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern schützt sich auch vor möglichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Gleichzeitig signalisiert man Verantwortungsbewusstsein – gegenüber dem Tier und anderen Verkehrsteilnehmern.
Die gute Nachricht: Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an sicheren und gleichzeitig komfortablen Transportlösungen, die auch längere Reisen für Hunde angenehm gestalten. Ein Blick auf moderne Sicherheitsprodukte lohnt sich – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem im Sinne des Tierwohls.
✅ Takeaway – Das solltest du dir merken
- Gesetzlich vorgeschrieben: Hunde müssen laut § 22 StVO im Auto gesichert werden
- Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte
- Sicherungsmöglichkeiten: Gurt + Geschirr, Transportbox, Trenngitter
- Schutz für alle Insassen: Ein gesicherter Hund ist auch ein geschützter Hund
- Tipp: Investiere in zertifizierte Produkte mit Crashtest-Ergebnissen
Schreibe einen Kommentar