In Österreich gelten ähnliche Vorschriften wie in Deutschland: Auch hier wird der Hund im Auto rechtlich als „Ladung“ eingestuft – und muss entsprechend gesichert werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.


📌 1. Hund muss gesichert werden (§ 102 KFG und § 61 StVO)
Laut § 102 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes (KFG) müssen alle Fahrzeughalter dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit durch mitgeführte Tiere nicht beeinträchtigt wird. In Kombination mit § 61 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt sich: Hunde dürfen nicht frei im Fahrzeuginneren umherlaufen, sondern müssen gesichert transportiert werden.
🔗 § 102 KFG – RIS
🔗 § 61 StVO – RIS


📌 2. Strafen bei Verstößen
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann ein ungesicherter Hund als Gefährdung der Verkehrssicherheit gewertet werden. Je nach Situation sind Verwarnungen oder Organmandate (bis zu 50 €) möglich – bei grober Fahrlässigkeit oder einem Unfall auch höhere Strafen.
🔗 VCÖ – Sicherer Hundetransport im Auto


📌 3. Empfohlene Sicherungsmethoden
Auch in Österreich werden ähnliche Sicherungssysteme wie in Deutschland empfohlen – entscheidend ist, dass der Hund bei Unfällen oder Ausweichmanövern nicht zur Gefahr wird:

  • Spezielle Sicherheitsgeschirre mit ISOFIX- oder Gurtbefestigung
  • Robuste Transportboxen im Kofferraum, quer zur Fahrtrichtung
  • Trenngitter zwischen Kofferraum und Passagierbereich
  • Kein freies Mitfahren am Beifahrersitz oder auf dem Schoß

🔗 ÖAMTC – Hundetransport im Auto


🐾 Fazit: In Österreich ist Sicherheit Pflicht

Viele unterschätzen die physikalischen Kräfte, die bei einem Unfall wirken – ein ungesicherter Hund kann zu einem tödlichen Geschoss werden. Der Gesetzgeber sieht Hunde daher als mitgeführte Ladung, deren Sicherung Pflicht ist. Wer das ignoriert, gefährdet sich selbst, den Hund und alle Mitfahrer – und muss mit Strafen rechnen.

Der beste Weg: eine passende Sicherungslösung wählen, die auch auf längeren Fahrten Komfort und Schutz vereint. Ob Box, Gurt oder Trenngitter – entscheidend ist, dass der Hund nicht frei im Auto herumläuft und bei einem Unfall bestmöglich geschützt ist.


Takeaway – Das solltest du dir merken

  • Gesetzlich vorgeschrieben: Hund darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden (§ 102 KFG)
  • Ungesichert = Risiko + Strafe: Verwarnungen oder Organmandate bis zu 50 €
  • Sichere Methoden: Sicherheitsgeschirr, Transportbox, Trenngitter
  • Wichtig: Kein freier Aufenthalt am Beifahrersitz oder im Fußraum
  • Tipp: Produkte mit Crashtest-Zertifizierung sorgen für zusätzlichen Schutz

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